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Ratgeber2025-03-225 Min.

BAFA-Förderung für Absauganlagen 2026 nutzen

Bis zu 40 % Zuschuss für energieeffiziente Absaug- und Filteranlagen. Wir erklären die aktuellen Förderprogramme und wie Sie den Antrag stellen.

Förderprogramme für Absauganlagen im Überblick

Viele Betriebe wissen nicht, dass die Anschaffung oder Modernisierung einer Absauganlage staatlich gefördert werden kann. Energieeffiziente Filtertechnik fällt unter mehrere Förderprogramme des Bundes. Richtig genutzt, senken diese Programme die Investitionskosten erheblich.

Die wichtigsten Anlaufstellen sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Welche Förderprogramme gibt es?

BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Das zentrale Förderprogramm für energieeffiziente Absauganlagen ist die EEW-Förderung. Sie umfasst mehrere Module:

  • Modul 1 – Querschnittstechnologien: Fördert energieeffiziente Motoren, Ventilatoren und Pumpen. Frequenzgeregelte Antriebe für Absauganlagen fallen hierunter.
  • Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Relevant, wenn Ihre Absauganlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet wird.
  • Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagement: Fördert moderne Steuerungstechnik, automatische Absaugpunktsteuerung und Energiemonitoring.
  • Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Fördert umfassende Optimierungsmaßnahmen, inklusive der Neuauslegung kompletter Absaugsysteme.
  • KfW-Energieeffizienzprogramm

    Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Investitionen. Im Unterschied zur BAFA-Förderung handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern um Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die Konditionen sind besonders attraktiv für größere Investitionen.

    Wer ist förderberechtigt?

    Grundsätzlich sind folgende Unternehmen antragsberechtigt:

  • Gewerbliche Unternehmen jeder Größe und Rechtsform
  • Freiberuflich Tätige mit eigener Produktionsstätte
  • Kommunale Betriebe und Eigenbetriebe
  • Kontraktoren und Energiedienstleister, die Maßnahmen für Dritte umsetzen
  • **Wichtig:** Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer zuerst bestellt und dann den Antrag stellt, geht leer aus.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderhöhe variiert je nach Modul und Unternehmensgröße:

    BAFA-Zuschüsse (EEW)

  • Modul 1 (Querschnittstechnologien): Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, 30 % für mittlere, 20 % für große Unternehmen
  • Modul 3 (MSR/Steuerung): Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen
  • Modul 4 (Anlagenoptimierung): Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, wenn ein Energiekonzept vorliegt
  • KfW-Tilgungszuschuss

  • Bis zu 10 % Tilgungszuschuss bei Krediten bis 25 Millionen Euro
  • Rechenbeispiel

    Eine mittelständische Schreinerei investiert 80.000 Euro in eine neue zentrale Absauganlage mit frequenzgeregeltem Antrieb und moderner Steuerung. Bei einer Förderquote von 30 Prozent (Modul 1 + Modul 3) ergibt sich ein Zuschuss von 24.000 Euro. Die tatsächliche Investition sinkt auf 56.000 Euro.

    Der Antragsprozess Schritt für Schritt

    Schritt 1: Energieberatung und Konzepterstellung

    Für Modul 4 ist ein Energiekonzept erforderlich, das von einem qualifizierten Energieberater erstellt werden muss. Für die Module 1 und 3 genügt in der Regel ein technisches Datenblatt, das die Energieeinsparung belegt.

    Schritt 2: Antrag beim BAFA einreichen

    Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt. Sie benötigen:

  • Technische Beschreibung der Maßnahme
  • Angebote der Lieferanten
  • Nachweis der Energieeinsparung
  • Unternehmensangaben und KMU-Erklärung
  • Schritt 3: Bewilligungsbescheid abwarten

    Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell vier bis acht Wochen. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids dürfen Sie Aufträge erteilen.

    Schritt 4: Maßnahme umsetzen

    Nach der Bewilligung haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen.

    Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen ein. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

    Häufige Fehler bei der Antragstellung

  • Zu spät beantragt: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Bereits unterschriebene Lieferverträge führen zur Ablehnung.
  • Falsche Modulwahl: Manche Maßnahmen lassen sich in verschiedene Module einordnen. Die richtige Wahl kann die Förderhöhe deutlich beeinflussen.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise verzögern die Bearbeitung oder führen zur Ablehnung.
  • Energieeinsparung nicht belegt: Ohne nachvollziehbare Berechnung der Energieeinsparung gibt es keine Förderung.
  • Wie Filutiv bei der Antragstellung unterstützt

    Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Förderprozess:

  • Förderfähigkeit prüfen: Wir analysieren, welche Komponenten Ihrer Absauganlage förderfähig sind und welches Modul die höchste Förderung bringt.
  • Technische Unterlagen erstellen: Wir liefern alle technischen Datenblätter und Berechnungen, die für den Antrag benötigt werden.
  • Energieeinsparung berechnen: Wir dokumentieren die konkrete Energieeinsparung im Vergleich zur Bestandsanlage.
  • Angebot förderfähig aufschlüsseln: Unsere Angebote sind so strukturiert, dass die förderfähigen Kosten klar erkennbar sind.
  • Nächster Schritt

    Sie planen eine Absauganlage und möchten wissen, welche Förderung möglich ist? In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Ihre Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen, den maximalen Zuschuss zu sichern.

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