BAFA-Förderung für Absauganlagen 2026 nutzen
Bis zu 40 % Zuschuss für energieeffiziente Absaug- und Filteranlagen. Wir erklären die aktuellen Förderprogramme und wie Sie den Antrag stellen.
Förderprogramme für Absauganlagen im Überblick
Viele Betriebe wissen nicht, dass die Anschaffung oder Modernisierung einer Absauganlage staatlich gefördert werden kann. Energieeffiziente Filtertechnik fällt unter mehrere Förderprogramme des Bundes. Richtig genutzt, senken diese Programme die Investitionskosten erheblich.
Die wichtigsten Anlaufstellen sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Welche Förderprogramme gibt es?
BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Das zentrale Förderprogramm für energieeffiziente Absauganlagen ist die EEW-Förderung. Sie umfasst mehrere Module:
KfW-Energieeffizienzprogramm
Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Investitionen. Im Unterschied zur BAFA-Förderung handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern um Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die Konditionen sind besonders attraktiv für größere Investitionen.
Wer ist förderberechtigt?
Grundsätzlich sind folgende Unternehmen antragsberechtigt:
**Wichtig:** Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer zuerst bestellt und dann den Antrag stellt, geht leer aus.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe variiert je nach Modul und Unternehmensgröße:
BAFA-Zuschüsse (EEW)
KfW-Tilgungszuschuss
Rechenbeispiel
Eine mittelständische Schreinerei investiert 80.000 Euro in eine neue zentrale Absauganlage mit frequenzgeregeltem Antrieb und moderner Steuerung. Bei einer Förderquote von 30 Prozent (Modul 1 + Modul 3) ergibt sich ein Zuschuss von 24.000 Euro. Die tatsächliche Investition sinkt auf 56.000 Euro.
Der Antragsprozess Schritt für Schritt
Schritt 1: Energieberatung und Konzepterstellung
Für Modul 4 ist ein Energiekonzept erforderlich, das von einem qualifizierten Energieberater erstellt werden muss. Für die Module 1 und 3 genügt in der Regel ein technisches Datenblatt, das die Energieeinsparung belegt.
Schritt 2: Antrag beim BAFA einreichen
Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt. Sie benötigen:
Schritt 3: Bewilligungsbescheid abwarten
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell vier bis acht Wochen. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids dürfen Sie Aufträge erteilen.
Schritt 4: Maßnahme umsetzen
Nach der Bewilligung haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen.
Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen ein. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Wie Filutiv bei der Antragstellung unterstützt
Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Förderprozess:
Nächster Schritt
Sie planen eine Absauganlage und möchten wissen, welche Förderung möglich ist? In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Ihre Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen, den maximalen Zuschuss zu sichern.
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